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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
CINE-O-THEK Hannover, W.Bock, Vahrenwalder Str. 195 a, 30165 Hannover
Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CINE-O-THEK Hannover, Werner Bock
(Auftragnehmer) im Rahmen des Handels mit filmbezogenen Werbematerialien erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen
der Auftragnehmerin abweichende Bedingungen des Bestellers (Auftraggeber) erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Allgemeines
Angebot und Vertragsschluss
Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie dem
Auftraggeber nicht unzumutbar sind (z.B. Einstichlöcher in Plakaten oder Fotos sofern
sie sich nicht Preismindernd auswirken) und vom Auftraggeber bei Bestellung nicht
ausgeschlossen wurden. Preise Eine Auslieferung der Ware erfolgt erst nach vollständiger
Zahlung derselben, sofern nicht Anzahlung oder Teilzahlung schriftlich vereinbart wurde. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter
Ware trägt der Auftragnehmer, sofern versicherter Versand gewählt wurde. Sollte vom Auftraggeber
ein kostengünstiger, unversicherter Versand gewählt werden, so geht mit Verlassen des Auslieferungs-lagers
des Auftragnehmers das Versandrisiko auf den Auftraggeber über. Sollt der Versand kostensparend
unversichert erfolgen ist dies vom Auftraggeber schriftlich bei Bestellung zu vermerken.
Ansonsten erfolgt jeder Versand dem Wert angemessen mit der günstigsten (versicherten) Versandform,
i.d.R. per Einschreiben oder als Paket durch die Deutsche Post AG (DHL) oder den Hermes Paketdienst
(i.d.R. mindestens versichert bis 500 Euro). Besondere Versandformen (Express-Paket, Nachnahme oder
Lieferung durch Spedition) sind vom Auftraggeber schriftlich bei Bestellung zu vermerken. Annahmeverzug Lieferungen
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg,
Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren ist der Auftragnehmer berechtigt,
die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem
geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu
einer Lieferverzögerung von mehr als 4 Wochen über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende
Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist zu
Teilleistungen berechtigt.
Zahlung
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die CINE-O-THEK Hannover, Werner Bock, über den
Betrag verfügen kann. Gerät der
Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen. Während der Dauer
des Verzuges ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf die Nichterfüllung des
Vertrages von Seiten des Auftraggebers zu fordern.
Der Auftraggeber kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehungen gilt
jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen
Forderungen der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
Nutzungsrecht
Bei der kommerziellen Nutzung von Fotos verwiesen wir auf den Bundesverband der
Bildagenturen bei dem entsprechende Bestimmungen und Honorarsätze erfragt werden
können. Gewährleistung
Dies aber nur, wenn der
Umstand der Unzufriedenheit unverzüglich, spätestens aber bis 14
Tage nach Versand der Ware durch den Auftragnehmer schriftlich angezeigt
wird. Die Versandkosten stellen keine Ware dar und sind vom Auftraggeber in
voller Höhe selbst zu tragen. Im Falle von Mängeln
der Ware oder im Falle des Fehlens (schriftlich) zugesicherter
Eigenschaften ist der Auftragnehmer nach ihrer Wahl zunächst zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten
Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Auftraggeber
berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von einem Monat nach Zugang der Ware dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt
werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
zwei Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden
Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Der Auftraggeber
ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, dem Auftragnehmer die
Prüfung des reklamierten Gegenstandes zu gestatten, und zwar nach Wahl des
Auftragnehmers entweder beim Käufer oder bei dem Auftragnehmer. Verweigert der
Auftraggeber die Überprüfung, so wird der Auftragnehmer von der Gewährleistung, Nachbesserung
oder Nachlieferung frei.
Eigentumsvorbehalt
Haftungsbeschränkung
Für Folgeschäden aus der Verwendung der Waren wird jede Haftung abgelehnt.
Datenschutz
Eine Abgabe der Daten von Auftraggebern, gleich ob ganz oder teilweise, an Dritte wird
ausgeschlossen. Anfragen diesbezüglicher Art werden nicht bearbeitet bzw. beantwortet.
Für den Fall einer Auflösung der Gesellschaft oder der Fusion mit einer anderen Gesellschaft,
gehen die Daten an den Rechtsnachfolger über.
Verschiedenes Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem
Auftraggeber geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. |
Copyright
dieser AGB in Form und Formulierung by CINE-O-THEK Hannover, W.Bock und M.Brusdeilins, Okt. 2009